Gesellschaftsrecht

Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht befassen wir uns mit Personenvereinigungen, deren Mitglieder sich zusammengeschlossen haben, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bezüglich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen und entwickeln mit Ihnen kurz- und langfristige Strategien für Sie und Ihr Unternehmen.

Die Betreuung umfasst dabei sowohl Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) als auch Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, stille Beteiligung, GbR). Für die optimale Beratung Ihres Unternehmens und aller Beteiligten greifen wir auf breitgefächertes internes Know-how zurück. Dabei kooperieren wir eng mit Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht:
  • Beratung und Gestaltung von Gesellschaftsgründungen

  • Wahl der Gesellschaftsform

  • Betriebsaufspaltung

  • Beratung und Gestaltung der existierenden Gesellschaft

  • Umwandlung der Gesellschaftsform

  • Haftung Geschäftsführer und Haftung Vorstand

  • Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

  • Konzernrecht und Unternehmensvertrag

  • Gesellschafterstreitigkeiten

  • Rechtsschutz der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft

  • Rechtsschutz des Gesellschafters und der Gesellschaft gegenüber den Vertretungs- und Aufsichtsorganen

  • Ansprüche des Gesellschafters gegen andere Gesellschafter

  • Gesellschafterwechsel

  • Geschäftsanteilsübertragung

  • Unternehmensnachfolge

  • Unternehmenskauf- und verkauf